Eignungsfeststellung
[27.09.2018]
Fortbildung Ausbildungspersonal
Der Berufsbildungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2018 folgende Empfehlung gegeben:
Die Qualifizierung des Ausbildungspersonals ist Voraussetzung, um eine ausreichende Qualität der betrieblichen Ausbildung zu gewährleisten. Sie trägt zusätzlich auch zur Gewinnung neuer Auszubildender bei.
Es wird daher empfohlen einvernehmlich allen Ausbildern neben einer kontinuierlichen pädagogischen Weiterbildung auch mindestens aller 3 bis 5 Jahre an einer fachlichen Fortbildungen teilzunehmen um die entsprechende Kenntnisse aufzufrischen.
Die Qualifizierung des Ausbildungspersonals ist Voraussetzung, um eine ausreichende Qualität der betrieblichen Ausbildung zu gewährleisten. Sie trägt zusätzlich auch zur Gewinnung neuer Auszubildender bei.
Es wird daher empfohlen einvernehmlich allen Ausbildern neben einer kontinuierlichen pädagogischen Weiterbildung auch mindestens aller 3 bis 5 Jahre an einer fachlichen Fortbildungen teilzunehmen um die entsprechende Kenntnisse aufzufrischen.