Rückkehrberatung
[08.01.2020]
Rückkehrberatung in Sachsen
Seit Januar 2019 bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) in Sachsen Beratungen für Personen an, die überlegen, mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Diese Rückkehrberatungen erfolgen im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren an den drei BAMF-Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Unabhängig von der Bleibeperspektive steht eine Beratung allen Rückkehrinteressierten offen. An die individuelle Lebenssituation angepasst, besteht das Beratungsangebot vor, während und nach Abschluss des Asylverfahrens.
Hauptzielgruppe der Rückkehrberatung an den drei sächsischen BAMF-Standorten sind abgelehnte Asylbewerber. Diese erhalten zeitgleich mit dem ablehnenden Asylbescheid den Hinweis auf die Möglichkeit eines individuellen Rückkehrberatungsgesprächs. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie soll über die Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland und einer Reintegrationsunterstützung vor Ort informieren. Die intensiv geschulten Rückkehrberater des Bundesamts ermitteln den individuellen Unterstützungsbedarf der rückkehrinteressierten Personen und stellen auf dieser Grundlage neutrale und umfassende Informationen zur Verfügung. Mit Zustimmung der Eltern können in die Beratung von Familien auch Kinder miteinbezogen werden. Spezifische Beratungsangebote machen den komplexen Rückkehrprozess für die Betroffenen besser nachvollziehbar. Da die meisten Beratenen nicht oder nur wenig Deutsch sprechen, werden die Gespräche durch Dolmetschende unterstützt.
Ziel der Beratung ist es, den Rückkehrinteressierten eine gute Informationsgrundlage für ihre Entscheidung über eine Rückkehr zu ermöglichen. Sollte sich die interessierte Person für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, übernehmen die Rückkehrberater die Organisation der Reisemittel und der verfügbaren Unterstützungsleistungen, etwa eine finanzielle Starthilfe zur ersten Orientierung im Herkunftsland.
Die freiwillige Rückkehr bietet Rückkehrern – etwa im Vergleich zur erzwungenen Aufenthaltsbeendigung – die Möglichkeit eines selbstbestimmten und planbaren Handelns.
Hauptzielgruppe der Rückkehrberatung an den drei sächsischen BAMF-Standorten sind abgelehnte Asylbewerber. Diese erhalten zeitgleich mit dem ablehnenden Asylbescheid den Hinweis auf die Möglichkeit eines individuellen Rückkehrberatungsgesprächs. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie soll über die Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland und einer Reintegrationsunterstützung vor Ort informieren. Die intensiv geschulten Rückkehrberater des Bundesamts ermitteln den individuellen Unterstützungsbedarf der rückkehrinteressierten Personen und stellen auf dieser Grundlage neutrale und umfassende Informationen zur Verfügung. Mit Zustimmung der Eltern können in die Beratung von Familien auch Kinder miteinbezogen werden. Spezifische Beratungsangebote machen den komplexen Rückkehrprozess für die Betroffenen besser nachvollziehbar. Da die meisten Beratenen nicht oder nur wenig Deutsch sprechen, werden die Gespräche durch Dolmetschende unterstützt.
Ziel der Beratung ist es, den Rückkehrinteressierten eine gute Informationsgrundlage für ihre Entscheidung über eine Rückkehr zu ermöglichen. Sollte sich die interessierte Person für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, übernehmen die Rückkehrberater die Organisation der Reisemittel und der verfügbaren Unterstützungsleistungen, etwa eine finanzielle Starthilfe zur ersten Orientierung im Herkunftsland.
Die freiwillige Rückkehr bietet Rückkehrern – etwa im Vergleich zur erzwungenen Aufenthaltsbeendigung – die Möglichkeit eines selbstbestimmten und planbaren Handelns.