Wasserwirtschaft
[16.04.2026] [Gz.: C46_DD-0522/1020]
Landkreis Meißen - „Komplexvorhaben Lößnitzbach - Umverlegung des Lößnitzbachs in Radebeul Ortsteil Serkowitz und Instandsetzung des Auslaufkanals nebst Umverlegung des Seegrabens - 1. Planänderung
(Verlegung Regenwasserkanal R3 und Steuerkabel SK1)“
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist.
Die Große Kreisstadt Radebeul, Pestalozzistraße 6, 01445 Radebeul hat für das Vorhaben „Komplexvorhaben Lößnitzbach - Umverlegung des Lößnitzbachs in Radebeul Ortsteil Serkowitz und Instandsetzung des Auslaufkanals nebst Umverlegung des Seegrabens“ bei der Landesdirektion Sachsen eine Änderung des Vorhabens angezeigt und deren Zulassung beantragt.
Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen für die Planänderung gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 31. März 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Änderung hat keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge, die nach § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe und Merkmale des Vorhabens maßgebend:
- Die Umverlegung des Regenwasserkanals R3 sowie des Steuerkabels SK1 waren bereits Gegenstand des festgestellten Plans. Die gegenständliche Planänderung sieht lediglich eine geringfügige Lageverschiebung der ursprünglich geplanten Trasse innerhalb eines ohnehin bauzeitlich beanspruchten Bereiches vor.
- Durch die Planänderung erfolgt keine zusätzliche Nutzung der natürlichen Ressourcen. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen, es erfolgen keine zusätzlichen Baumfällungen, Neuversiegelungen oder Bodenverdichtungen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Bekanntgabe ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz/Wasserwirtschaft sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 8. April 2026
Landesdirektion Sachsen
Kammel
Referatsleiter
Kammel
Referatsleiter