Gewerbe- und Handwerksrecht
[16.04.2026]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters für die Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Bezirk 14 6 12-14 Dresden
Gemäß § 11 b Abs. 3 S. 7 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung eines betriebsangehörigen Vertreters eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 15. April 2026 wurde Herr Schornsteinfegermeister Stefan Seifert zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andreas Schorsch für den Bezirk 14 6 12-14 Dresden bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 6 12-14 Dresden zum
31. Dezember 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Chemnitz, den 16. April 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 15. April 2026 wurde Herr Schornsteinfegermeister Stefan Seifert zum betriebsangehörigen Vertreter des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andreas Schorsch für den Bezirk 14 6 12-14 Dresden bestellt.
Die Bestellung des betriebsangehörigen Vertreters ist befristet und endet spätestens mit dem Ablauf der Bestellung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers für den Bezirk 14 6 12-14 Dresden zum
31. Dezember 2028 oder endet mit der Aufhebung der Bestellung respektive mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des betriebsangehörigen Vertreters.
Chemnitz, den 16. April 2026
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin