Wasserwirtschaft
[28.04.2025] [41-8301/116]
Landkreis Görlitz - Vorhaben "Modernisierung der Trinkwasser-Hauptverbindungsleitung Weißwasser - Hochkippe Schwarze Pumpe
Ergänzung: Temporäre Außerbetriebnahme und Trennung Knotenpunkte 1, 2 und 2.1" (TG 05-01)
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 4. April 2025, Gz.: 41-8301/116
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH unter dem Geschäftszeichen 41-8301/116 die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) (UVPG) geändert worden ist durch. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Im Rahmen des Ausbaus des Trinkwasserverbundes Lausitz zur Schaffung einer zukunftssicheren Trinkwasserversorgungsinfrastruktur im Lausitzer Revier die den Herausforderungen des klimatischen Wandels und des Strukturwandels in Folge des beschlossenen Braunkohleausstiegs in dieser Region gerecht werden, plant die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH den Ausbau ihrer Wasserversorgungsanlagen. Auf Grundlage des Technischen Gesamtkonzeptes Trinkwasserverbund Lausitzer Revier wurde die Genehmigungsplanung für die Umsetzung des Vorhabens „Modernisierung der Trinkwasser-Hauptverbindungsleitung Weißwasser - Hochkippe Schwarze Pumpe - Ergänzung: Temporäre Außerbetriebnahme und Trennung Knotenpunkte 1, 2 und 2.1“ eingereicht. Bei dieser Maßnahme soll die Hauptverbindungsleitung (HVL) als Doppelleitung zwischen dem WW Schwarze Pumpe und dem Knotenpunkt 9 vor der Ortslage Schleife (ca. 16,6 km) gänzlich, sowie zwischen dem Knotenpunkt 9 und dem Knotenpunkt 16 in der Druckerhöhungsanlage Weißwasser halbseitig vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die HVL soll dafür an den übrigen drei Knotenpunkten (1, 2 und 2.1) zwischen dem ehemaligen WW Schwarze Pumpe und dem Knotenpunkt Hochkippe getrennt werden.
Im Leitungsabschnitt zwischen dem Knotenpunkt Hochkippe und der Druckerhöhungsstation Weißwasser wurde die HVL in einer bereits abgeschlossenen Maßnahme auf einer Gesamtlänge von ca. 22 km bereits an 14 Knotenpunkten getrennt. Im Rahmen der für diese vorangegangenen Maßnahme durchgeführten allgemeinen Vorprüfung wurde am 10. Oktober 2023 durch die Landesdirektion Sachsen festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand. Im Rahmen der für die hier in Rede stehenden ergänzenden Maßnahme durchgeführten allgemeinen Vorprüfung wurde am 4. April 2025 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das geplante Vorhaben wird keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, haben. Für diese Entscheidung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Für die Entscheidung, dass für das geplante Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat Siedlungswasserwirtschaft, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Umweltschutz – Wasserwirtschaft“ sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Bautzen, den 11. April 2025
Im Rahmen des Ausbaus des Trinkwasserverbundes Lausitz zur Schaffung einer zukunftssicheren Trinkwasserversorgungsinfrastruktur im Lausitzer Revier die den Herausforderungen des klimatischen Wandels und des Strukturwandels in Folge des beschlossenen Braunkohleausstiegs in dieser Region gerecht werden, plant die Kommunale Versorgungsgesellschaft Lausitz mbH den Ausbau ihrer Wasserversorgungsanlagen. Auf Grundlage des Technischen Gesamtkonzeptes Trinkwasserverbund Lausitzer Revier wurde die Genehmigungsplanung für die Umsetzung des Vorhabens „Modernisierung der Trinkwasser-Hauptverbindungsleitung Weißwasser - Hochkippe Schwarze Pumpe - Ergänzung: Temporäre Außerbetriebnahme und Trennung Knotenpunkte 1, 2 und 2.1“ eingereicht. Bei dieser Maßnahme soll die Hauptverbindungsleitung (HVL) als Doppelleitung zwischen dem WW Schwarze Pumpe und dem Knotenpunkt 9 vor der Ortslage Schleife (ca. 16,6 km) gänzlich, sowie zwischen dem Knotenpunkt 9 und dem Knotenpunkt 16 in der Druckerhöhungsanlage Weißwasser halbseitig vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die HVL soll dafür an den übrigen drei Knotenpunkten (1, 2 und 2.1) zwischen dem ehemaligen WW Schwarze Pumpe und dem Knotenpunkt Hochkippe getrennt werden.
Im Leitungsabschnitt zwischen dem Knotenpunkt Hochkippe und der Druckerhöhungsstation Weißwasser wurde die HVL in einer bereits abgeschlossenen Maßnahme auf einer Gesamtlänge von ca. 22 km bereits an 14 Knotenpunkten getrennt. Im Rahmen der für diese vorangegangenen Maßnahme durchgeführten allgemeinen Vorprüfung wurde am 10. Oktober 2023 durch die Landesdirektion Sachsen festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand. Im Rahmen der für die hier in Rede stehenden ergänzenden Maßnahme durchgeführten allgemeinen Vorprüfung wurde am 4. April 2025 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das geplante Vorhaben wird keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, haben. Für diese Entscheidung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- unerhebliche Auswirkungen auf die Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die Inanspruchnahme der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung des Reichtums, Verfügbarkeit, Qualität etc. (Qualitätskriterien):
- keine Betroffenheit der drei größeren Fließgewässer (kleine Spree, Hauptspree, Struga)
- unerhebliche Betroffenheit des FFH-Gebietes „Spreetal und Heiden zwischen Uhyst
- keine erheblichen nachhaltigen Auswirkungen der Artenausstattung und Lebensraumstrukturen, u. a. auch durch festgelegte Vorkehrungen
Für die Entscheidung, dass für das geplante Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeit besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend:
- zeitliche und örtliche Begrenzung der Baumaßnahmen an den jeweiligen Knotenpunkten und überwiegend Nutzung bereits vorhandener Zufahrtswege
- bauzeitlich beschränkte Flächeninanspruchnahme im Leitungsschutzstreifen
- keine dauerhaften Umweltverschmutzungen oder Belästigungen
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat Siedlungswasserwirtschaft, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Umweltschutz – Wasserwirtschaft“ sowie unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Bautzen, den 11. April 2025
Landesdirektion Sachsen
Pabst
Referatsleiter
Pabst
Referatsleiter