Medieninformationen 2025
[053/2025 - 23.09.2025]
Aufsicht und Suchtprävention gehen bei der Landesdirektion Sachsen Hand in Hand
Zum Aktionstag gegen Glücksspielsucht 2025
Am 24. September 2025 findet der diesjährige Aktionstag gegen Glücksspielsucht statt. Unter dem Motto „Glücksspielschäden – erkennen, benennen, vermeiden“ stehen die oftmals unsichtbaren, aber tiefgreifenden Folgen problematischen Spielverhaltens im Fokus. In Sachsen übernimmt die Landesdirektion Sachsen (LDS) als obere Glücksspielaufsichtsbehörde die Überwachung des öffentlichen Glücksspiels. Ganz im Sinne des Aktionstages ist der Blick dabei auch auf den Kampf gegen die Spielsucht gerichtet.
„Glücksspielsucht ist eine stille Krankheit – ihre Folgen sehen wir oft erst, wenn es zu spät ist. Als Aufsichtsbehörde ist es unser gesetzlicher und gesellschaftlicher Auftrag, den Schutz der Spieler in den Mittelpunkt zu stellen. Die Kolleginnen und Kollegen der LDS kontrollieren regelmäßig die sächsischen Glücksspieleinrichtungen und vergewissern sich dabei vor Ort über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Aktionstag ist für uns ein wichtiger Anlass, um über Risiken aufzuklären und den Zugang zu Hilfe zu erleichtern“, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.
Prävention und Schutz als wichtige Aufgaben der sächsischen Glücksspielaufsicht
Die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele ist in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis möglich. Die LDS ist im Freistaat als obere Glücksspielaufsichtsbehörde zuständig für das gesamte so genannte „terrestrische öffentliche Glücksspiel“ – also all jenes, das einem breiteren Personenkreis zugänglich ist und nicht online veranstaltet wird.
Der Zuständigkeitsbereich der LDS umfasst
Um die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Sachsen sicherzustellen, übernimmt die Landesdirektion Sachsen eine Reihe zentraler Aufgaben. Dazu zählen die Durchführung von Erlaubnis- und Widerspruchsverfahren – etwa im Bereich der Spielhallen – sowie die Wahrnehmung der Funktion als Aufsichtsbehörde, beispielsweise bei Spielbanken. Darüber hinaus ist die Landesdirektion als Verwaltungsbehörde im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) für Bußgeldverfahren im Bereich des Glücksspielrechts zuständig. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vor-Ort-Kontrollen in Spielstätten, bei denen unter anderem die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, das Vorhandensein spielerrelevanter Informationen, ein Sozialkonzept, suchtpräventive Flyer sowie geschultes Aufsichtspersonal überprüft werden. Zudem kontrolliert die Landesdirektion, ob in den Glücksspieleinrichtungen durch die Veranstalter und Vermittler ordnungsgemäß Abfragen mit dem bundesweiten Spielersperrsystem OASIS durchgeführt werden. Auch die Genehmigung und Beaufsichtigung der Lotto-Annahmestellen der Sächsischen Lottogesellschaft mbH fällt in ihren Aufgabenbereich. Ergänzend erteilt die Landesdirektion Erlaubnisse für Kleine Lotterien und Ausspielungen, etwa beim PS-Sparen oder bei Tombolas.
Glücksspiel kann zur Sucht führen – mit schweren Folgen
Glücksspiel übt auf viele Menschen eine große Anziehungskraft aus – nicht zuletzt durch das wachsende Online-Angebot. Doch das Spielen kann schnell außer Kontrolle geraten. Glücksspielsucht ist eine anerkannte psychische Erkrankung, die zu erheblichen persönlichen, familiären und finanziellen Belastungen führen kann.
Der Aktionstag macht darauf aufmerksam, dass sich Glücksspielschäden nicht nur auf Einzelpersonen beschränken. Sie betreffen auch das soziale Umfeld, belasten Partnerschaften, beeinträchtigen Arbeitsverhältnisse und führen in vielen Fällen zur Überschuldung. Umso wichtiger ist es, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und Hilfsangebote sichtbar zu machen. Der Aktionstag gegen Glücksspielsucht findet jährlich am letzten Mittwoch im September statt. Träger sind die Bundesländer sowie zahlreiche Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Fachorganisationen.
In Sachsen steht Betroffenen und Angehörigen ein breites Netzwerk an Beratungsstellen zur Verfügung. Auch Selbstsperren über das Spielersperrsystem OASIS können unkompliziert beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Fachseite der Landesdirektion Sachsen: www.lds.sachsen.de/gluecksspiel
Weiterführende Links:
Spielersperrsystem OASIS
Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre im Spielersperrsystem OASIS
„Glücksspielsucht ist eine stille Krankheit – ihre Folgen sehen wir oft erst, wenn es zu spät ist. Als Aufsichtsbehörde ist es unser gesetzlicher und gesellschaftlicher Auftrag, den Schutz der Spieler in den Mittelpunkt zu stellen. Die Kolleginnen und Kollegen der LDS kontrollieren regelmäßig die sächsischen Glücksspieleinrichtungen und vergewissern sich dabei vor Ort über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Der Aktionstag ist für uns ein wichtiger Anlass, um über Risiken aufzuklären und den Zugang zu Hilfe zu erleichtern“, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.
Prävention und Schutz als wichtige Aufgaben der sächsischen Glücksspielaufsicht
Die Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele ist in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis möglich. Die LDS ist im Freistaat als obere Glücksspielaufsichtsbehörde zuständig für das gesamte so genannte „terrestrische öffentliche Glücksspiel“ – also all jenes, das einem breiteren Personenkreis zugänglich ist und nicht online veranstaltet wird.
Der Zuständigkeitsbereich der LDS umfasst
- Spielhallen
- Spielbanken (in Chemnitz, Dresden und Leipzig, als GmbH & Co. KG organisiert, bei welcher der Freistaat Sachsen zu 100% Eigentümer ist)
- Wettvermittlungsstellen (gemeinhin als Sportwettbüro bezeichnet)
- Gaststätten mit Geldspielgeräten (Aufstellerlaubnis wird durch die Gewerbeämter erteilt)
- Lotto-Annahmestellen
Um die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Sachsen sicherzustellen, übernimmt die Landesdirektion Sachsen eine Reihe zentraler Aufgaben. Dazu zählen die Durchführung von Erlaubnis- und Widerspruchsverfahren – etwa im Bereich der Spielhallen – sowie die Wahrnehmung der Funktion als Aufsichtsbehörde, beispielsweise bei Spielbanken. Darüber hinaus ist die Landesdirektion als Verwaltungsbehörde im Sinne des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) für Bußgeldverfahren im Bereich des Glücksspielrechts zuständig. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vor-Ort-Kontrollen in Spielstätten, bei denen unter anderem die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, das Vorhandensein spielerrelevanter Informationen, ein Sozialkonzept, suchtpräventive Flyer sowie geschultes Aufsichtspersonal überprüft werden. Zudem kontrolliert die Landesdirektion, ob in den Glücksspieleinrichtungen durch die Veranstalter und Vermittler ordnungsgemäß Abfragen mit dem bundesweiten Spielersperrsystem OASIS durchgeführt werden. Auch die Genehmigung und Beaufsichtigung der Lotto-Annahmestellen der Sächsischen Lottogesellschaft mbH fällt in ihren Aufgabenbereich. Ergänzend erteilt die Landesdirektion Erlaubnisse für Kleine Lotterien und Ausspielungen, etwa beim PS-Sparen oder bei Tombolas.
Glücksspiel kann zur Sucht führen – mit schweren Folgen
Glücksspiel übt auf viele Menschen eine große Anziehungskraft aus – nicht zuletzt durch das wachsende Online-Angebot. Doch das Spielen kann schnell außer Kontrolle geraten. Glücksspielsucht ist eine anerkannte psychische Erkrankung, die zu erheblichen persönlichen, familiären und finanziellen Belastungen führen kann.
Der Aktionstag macht darauf aufmerksam, dass sich Glücksspielschäden nicht nur auf Einzelpersonen beschränken. Sie betreffen auch das soziale Umfeld, belasten Partnerschaften, beeinträchtigen Arbeitsverhältnisse und führen in vielen Fällen zur Überschuldung. Umso wichtiger ist es, problematisches Spielverhalten frühzeitig zu erkennen und Hilfsangebote sichtbar zu machen. Der Aktionstag gegen Glücksspielsucht findet jährlich am letzten Mittwoch im September statt. Träger sind die Bundesländer sowie zahlreiche Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Fachorganisationen.
In Sachsen steht Betroffenen und Angehörigen ein breites Netzwerk an Beratungsstellen zur Verfügung. Auch Selbstsperren über das Spielersperrsystem OASIS können unkompliziert beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Fachseite der Landesdirektion Sachsen: www.lds.sachsen.de/gluecksspiel
Weiterführende Links:
Spielersperrsystem OASIS
Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre im Spielersperrsystem OASIS