Öffentliche Zustellung
[25.11.2024]
Diese Webseite wurde von der Landesdirektion Sachsen als eine Stelle zur öffentlichen Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung im Sinne des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) allgemein bestimmt.
Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sabina Timaru
Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i.V.m. § 10 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) sowie nach § 10 Abs. 2 VwZG
wird hiermit bekannt gegeben, dass das Dokument
der Behörde:
Landesdirektion Sachsen
Betreff:
Widerspruch vom 27. März 2023 gegen Gebührenbescheid vom 3. März 2023 - Frau Sabina Timaru
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
23. September 2024, 25-0537/1185/46
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Sabina Timaru
Str. Tazlaului nr. 41
607437 Jud. BC Sat. Pustiana (Com. Parjol)
Romania
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 1045 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.
Betreff:
Widerspruch vom 27. März 2023 gegen Gebührenbescheid vom 3. März 2023 - Frau Sabina Timaru
Datum und Aktenzeichen des zuzustellenden Dokuments:
23. September 2024, 25-0537/1185/46
Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:
Sabina Timaru
Str. Tazlaului nr. 41
607437 Jud. BC Sat. Pustiana (Com. Parjol)
Romania
öffentlich zugestellt wird.
Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Das Dokument kann im Zimmer 1045 in der
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden
eingesehen werden.